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   KG, 22.07.2019 - 2 W 1/19   

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https://dejure.org/2019,22134
KG, 22.07.2019 - 2 W 1/19 (https://dejure.org/2019,22134)
KG, Entscheidung vom 22.07.2019 - 2 W 1/19 (https://dejure.org/2019,22134)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - 2 W 1/19 (https://dejure.org/2019,22134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Aussetzung der Einstellung einer neuen Gesellschafterliste, einstweilige Verfügung, Einstweiliger Rechtsschutz auf Änderung der Gesellschafterliste, Einstweiliger Rechtsschutz und Gesellschafterliste, Einziehung des Geschäftsanteils, Untersagung der Einreichung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 252 ; ZPO § 148 Abs. 1
    Wirksamkeit der Einziehung von Gesellschaftsanteilen

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Aussetzung des Anordnungsverfahrens im einstweiligen Verfügungsverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Aussetzung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1344
  • NZG 2019, 1426
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 28.08.2019 - 2 U 94/18

    Gebrauchtwagenkauf: Gesamtschuldnerische Haftung des Verkäufers und Herstellers

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 2 W 1/19
    In dem - derzeit im Berufungsrechtszug beim Kammergericht anhängigen - Klageverfahren zum Aktenzeichen 2 U 94/18 mit gleichem Rubrum hat das Landgericht Berlin entsprechend dem Antrag der Antragstellerin (und dortigen Klägerin) durch Anerkenntnisurteil vom 06.08.2018 (Az. 90 O 33/18) "festgestellt, dass keine Gesellschafterversammlung der Beklagten am 15. Mai 2018 stattgefunden hat".

    Mit weiterem Beschluss vom 10.10.2018, der Nebenintervenientin am 02.11.2018 zugestellt, hat das Landgericht Berlin das "Widerspruchsverfahren gegen den Erlass der einstweiligen Verfügung vom 22.06.2018 (...) bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Rechtsstreit 90 O 33/18 (derzeit Kammergericht Berlin 2 U 94/18) ausgesetzt".

    Zur Begründung hat es ausgeführt, der Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin zum Az. 90 O 33/18 (= Kammergericht 2 U 94/18) sei für das Widerspruchsverfahren vorgreiflich.

    Das Landgericht hat das vorliegende einstweilige Verfügungsverfahren zu Unrecht bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens vor dem Landgericht Berlin zum Az. 90 O 33/18 (= Kammergericht 2 U 94/18) gem. § 148 Abs. 1 ZPO ausgesetzt.

  • BGH, 11.06.2013 - VI ZB 31/12

    Binnenschifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren: Voraussetzungen der

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 2 W 1/19
    Die Aussetzung der Verhandlung setzt damit Vorgreiflichkeit der in dem anderen Rechtsstreit zu treffenden Entscheidung im Sinne einer (zumindest teilweise) präjudiziellen Bedeutung voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 11.06.2013 - VI ZB 31/12 - juris Rn. 11 mwN.).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1984 - 2 W 26/84

    Aussetzung des Aufhebungsverfahrens"

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 2 W 1/19
    Lediglich für das Aufhebungsverfahren wegen veränderter Umstände nach §§ 927, 936 ZPO wurde vereinzelt die Ansicht vertreten, dass eine Aussetzung im Hinblick auf das schwebende Hauptsacheverfahren möglich sein kann (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1985, 160).
  • OLG München, 17.04.1986 - 6 U 6192/85
    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 2 W 1/19
    Es ist allgemein anerkannt, dass die Aussetzung des Anordnungsverfahrens im einstweiligen Rechtsschutz mit der besonderen Eilbedürftigkeit des Verfahrens nicht vereinbar ist (vgl. OLG München MDR 1986, 681; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, Vor § 916 Rn. 7).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2019 - 38 O 96/19

    "Malle" - als eingetragene Unionsmarke

    Die von der Antragsgegnerin angeregte Aussetzung des Verfügungsverfahrens bis zur Entscheidung über das Löschungsverfahren scheidet aus (vgl. KG, Beschluss vom 22. Juli 2019 - 2 W 1/19, NJW-RR 2019, 1344 [unter II 2]).
  • OLG Koblenz, 28.06.2023 - 9 U 1947/22

    Berfung eines Herstellers für Nahrungsergänzungsmittel als Verfügungsbeklagte

    Denn eine solche Entscheidung verbietet sich im Verfahren der einstweiligen Verfügung aufgrund seines Charakters als vorläufiges Eilverfahren (vgl. KG, NJW-RR 2019, 1344 , Rdnr. 11, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2007 - I-2 U 134/06 -, juris, Rdnr. 70; BeckOK Vorwerk/Wolf-Wendtland, ZPO , 48. Edition, Stand: 1. März 2023, § 148 , Rdnr. 3; Zöller-Greger, ZPO , 34. Aufl. 2022, § 148 , Rdnr. 4; MünchKomm-Fritsche, ZPO , 6. Aufl. 2020, § 148 , Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens und Einholung eines

    Als Geheimnis ist nach den anerkannten Grundsätzen der Rechtsprechung zum "Düsseldorfer Verfahren" jedes betriebsbezogene, technische oder kaufmännische Wissen im weitesten Sinne anzusehen, das allenfalls einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und von dem sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann, an dessen Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes Interesse hat und in Bezug auf das sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist (BGH, GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.08.2019, I-2 W 7/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.01.2019, Az.: I-2 W 1/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.2015, I-15 W 20/15).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2020 - 2 W 10/20

    Eingeschränkte Freigabe eines Beweissicherungsgutachtens eines Sachverständigen

    Als Geheimnis ist dabei jedes betriebsbezogene, technische oder kaufmännische Wissen im weitesten Sinne anzusehen, das allenfalls einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und von dem sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann, an dessen Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes Interesse hat und in Bezug auf das sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist (BGH, GRUR 2010, 318 Rn. 17 f. - Lichtbogenschnürung; Senat, Beschl. v. 17.02.2015 - I-2 W 1/15, BeckRS 2016, 3768; Beschl. v. 02.07.2015 - I-2 W 13/15, BeckRS 2016, 1681; Beschl. v. 31.01.2019 - I-2 W 1/19; Beschl. v. 05.08.2019 - I-2 W 7/19; Beschl. v. 25.02.2020, I-2 W 1/20).
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